Dienstunfähigkeitsversicherung
Was ist eine Dienstunfähigkeisversicherung?
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine Variante der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte. Durch eine zusätzliche Klausel (Dienstunfähigkeitsklausel, DU-Klausel) soll erreicht werden, dass die vom Dienstherren festgestellte Dienstunfähigkeit zur Leistungspflicht des Versicherers führt. Doch Vorsicht! Nur weil eine Versicherungsgesellschaft mit ihrer Dienstunfähigkeitsklausel wirbt, bedeutet dies nicht, dass der Versicherer auch uneingeschränkt Leistungen bei Eintritt der Dienstunfähigkeit erbringt.
Vorallem Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe sollten nicht nur auf die Dienstunfähigkeitsklausel achten. Wichtig bei der Auswahl des Versicherungstarifs sind sowohl sehr gute Versicherungsbedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung als auch eine gute Dienstunfähigkeitsklausel. Werden Sie nach Ihrem Referendariat nicht verbeamtet oder ändert sich ggf. Ihre berufliche Orientierung, haben Sie durch eine Dienstunfähigkeitsklausel keinerlei Mehrwert. Entscheidend ist dann die Qualität Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung!
Weitere Kriterien zur Auswahl der Dienstunfähigkeisversicherung
Darüber hinaus können folgende Fragen bei der Auswahl einer Dienstunfähigkeitsversicherung eine Rolle spielen:
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- Besteht während der Dauer des Beamtenverhältnisses der DU-Leistungsanspruch zusätzlich auch bei Eintritt von BU?
- Gilt die DU – Regelung auch für Versicherte, die erst nach Vertragsabschluss in die Beamtenlaufbahn eintreten?
- Besteht bei Beamten auf Probe und Beamten auf Widerruf ein eigenständiger Leistungsanspruch auf die versicherte Leistung bei Feststellung von allgemeiner Dienstunfähigkeit?
- Verzichtet der Versicherer auf zeitliche Begrenzungen im Leistungsfall?
- Verzichtet der Versicherer bei Beamten auf Probe/Widerruf auf eine während des Bezuges von DU -Versorgungsbezügen auf eine besondere (die Leistungsdauer ggf. verkürzende) zeitliche Leistungsbefristung des Versicherungsschutzes bei Dienstunfähigkeit?
- Verzichtet der Versicherer bei versicherten Beamten auf Probe / Widerruf eindeutig vertraglich auf die Möglichkeit der konkreten Verweisung, wenn dieser vom Dienstherren aufgrund DU aus dem Dienst entlassen wurde bzw. das Dienstverhältnis widerrufen wurde?
- Verzichtet der Versicherer im Rahmen der DU – Regelung auf weitere Bedingungsregelungen die die Streitanfälligkeit des Vertrages ggf. erhöhen können?
- Besteht der DU-Leistungsanspruch auch bei Teil – Dienstunfähigkeit?