Höchstrechnungszins sinkt auf neuen Tiefststand
Nach dem Willen des Bundesfinanzministeriums wird der Höchstrechnungszins in der Lebens- und Rentenversicherung zum 01.01.2017 von bisher 1,25% auf nur noch 0,9% gesenkt!
Dies hat nicht nur negative Auswirkungen auf Altersvorsorgeprodukte sondern auch auf Risikoprodukte wie beispielsweise die Berufsunfähigkeitsversicherung, bei der sich die Prämien für Neuabschlüsse deutlich erhöhen dürften.